Zell am Main Alternativ

Home / Stellungnahme Bebauungsplan Au II

Stellungnahme Bebauungsplan Au II

Stellungnahme zum Bebauungsplan der Innenentwicklung „In der Au II“ Fl. Nr. 1214

 

Verfasser Rudolf Schmitt, am 30. Mai 2014 an die Gemeinde geschickt.

 

Gem. § 13 a, Abs. 2, Satz 3 BauGB soll einem Bedarf an Investitionen zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum oder zur Verwirklichung von Infrastrukturvorhaben in der Abwägung in angemessener Weise Rechnung getragen werden.

 

Ausdrücklich ist hier von Abwägung die Rede. Nachdem die Versorgung durch die Errichtung des neuen Edeka-Marktes sichergestellt ist, ergibt sich aber durch diese sinnvolle Maßnahme über kurz oder lang die Notwendigkeit, den Wertstoffhof und die Feuerwehr zu verlegen. Außerdem gibt es seit langem Planungen, den Bereich Edeka/Maxl-Bäck in die neue Mitte Zell umzugestalten. Dies wird sich dann nicht mehr mit dem starken Zugangsverkehr zum Wertstoffhof vereinbaren lassen. Auf dem Edeka-Markt wird ein Parkplatz entstehen, so dass es auch zu Konflikten dieser Zufahrt mit der Feuerwehrzufahrt bei Noteinsätzen kommen kann. Die einzige Möglichkeit besteht in der Auslagerung in das jetzige Gewerbegebiet, da dies lärmintensive Einrichtungen sind, die auf Dauer auch nicht in die Neue Mitte Zell passen. Wenn dieses Gewerbegebiet in Wohngebiet umgewandelt wird, hat Zell keine Flächen mehr für diese Einrichtungen.

 

Selbst wenn man das gelb markierte Zwischenstück in ein Mischgebiet umwandeln sollte, wird es für eine verantwortliche Planung nicht möglich sein, dort einen lärmintensiven Wertstoffhof und eine auch bei Einsätzen nachts lärmintensive Feuerwehr einzurichten.

 

Auch die jetzt schon dort ansässigen Gewerbebetriebe werden in ihrer Weiterentwicklung beeinträchtigt werden.

 

Bei Ansiedlung von den geplanten Familien werden Kinderkrippenplätze und Kindergartenplätze nicht mehr ausreichen und an den bestehenden Orten nicht vergrößerbar sein.

 

Schon nach diesen Gesichtspunkten dürfte der Bebauungsplan rechtlich nicht zu halten sein.

 

Weitere Gesichtspunkte sprechen gegen die geplante intensive Bebauung. Es ist kein Lärmschutz zur Umgehungsstraße geplant. Diese Straße ist bis in die Abendstunden ein Quell von unangenehmer Lärmbelastung und diese wird noch stärker, wenn der Zeller Bock wieder fertiggestellt ist.

 

Bis heute ist kein Grünplan aufgestellt. D. h. es müssen zahlreiche Bäume gefällt werden und die Bauherren werden bei 130 qm Grundfläche sicher keine Ersatzpflanzung für den alten Baumbestand vornehmen.